Winterdienst

Übernehmen wir für Sie zu den aktuelll gültigen Satzungen der Stadt Bonn
Grundstücksanlieger müssen den in der Zeit von 07.00-20.00 Uhr und in den
Geschäftsstraßen mit verlängerter Verkaufszeit bis 20.30 Uhr gefallenen Schnee
und entstandene Glätte unverzüglich beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener
Schnee und Glätte sind bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr zu
beseitigen.

Die Räumpflicht beginnt nach Beendigung des Schneefalls.

24h Notdienst

Wir stehen 24 Stunden für unsere Kunden bei Notfällen zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem:
– Rohrbruch
– Heizungsausfall
– Überschwemmungen bei Starkregen
– Wasserrohrbruch
– Stromausfall
– und sonstigen wirklichen Notfällen.